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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Kurzfassung

Veranstaltungen 

Unsere Eselwanderungen, Esel-Führerscheine und Seminare dienen der Förderung des Tierschutzes sowie der Volks- und Umweltbildung im Sinne der Abgabenordnung. Die Veranstaltungen erfolgen im Rahmen unseres gemeinnützigen Zweckbetriebs.

 

Kostenbeitrag

  • Für die Teilnahme wird ein Kostenbeitrag erhoben.

  • Zahlung vorzugsweise per Überweisung.

Rücktritt

  • Kostenfreie Stornierung bis 8 Wochen vor Termin.

  • Danach gestaffelte Entschädigung:

60–22 Tage: 20 %

21–15 Tage: 40 %

14–7 Tage: 60 %

6–1 Tage: 80 %

am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100 %

  • Ersatzperson kann benannt werden.

  • Der Nachweis eines geringeren Schadens ist möglich.

Gutscheine

  • Gutscheine sind 3 Jahre gültig.

  • Kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.

  • Keine Barauszahlung.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Altersgemäße körperliche und geistige Eignung erforderlich.

  • Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.

  • Keine Teilnahme bei Alkoholisierung oder Gefährdung anderer.

Absage durch den Verein

  • Bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen kann eine Veranstaltung abgesagt werden.

  • Bereits gezahlte Kostenbeiträge werden erstattet.

Ehrenamt

Der Verein arbeitet ausschließlich ehrenamtlich.

Die Kostenbeiträge dienen der Finanzierung unserer satzungsmäßigen Zwecke und der Versorgung der Esel.

 

Kulanzregelung

In besonderen Einzelfällen prüfen wir freiwillige Kulanzlösungen.

Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

 

Rechtlicher Hinweis

Für sämtliche Veranstaltungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Langfassung

§ 1 Geltungsbereich und Zweckbestimmung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Eselfreunde im Havelland e.V. (nachfolgend „Verein“) und dem Vertragspartner.

(2) Vertragspartner ist die Person, die die Buchung vornimmt.

(3) Teilnehmende Person ist die Person, die an der Veranstaltung teilnimmt.

(4) Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, stehen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dem Vertragspartner zu bzw. treffen diesen.

(5) Diese AGB gelten für folgende Leistungen:

  • Eselwanderungen

  • Esel-Führerscheine (Kurzveranstaltungen)

  • Seminare

  • sonstige thematisch verwandte Veranstaltungen

  • Gutscheine für vorgenannte Leistungen

(6) Der Verein bietet ausschließlich Tages- und Kurzveranstaltungen an. Übernachtungs-, Beherbergungs- oder Unterkunftsleistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

(7) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, sofern der Verein ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(8) Die angebotenen Eselwanderungen, Esel-Führerscheine, Seminare und sonstigen Veranstaltungen dienen der Verwirklichung der satzungsmäßigen gemeinnützigen Zwecke des Vereins im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere der Förderung des Tierschutzes sowie der Förderung der Volks- und Umweltbildung (§ 52 AO).

Die Veranstaltungen erfolgen im Rahmen des gemeinnützigen Zweckbetriebs.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Buchung erfolgt schriftlich per E-Mail oder über ein bereitgestelltes Buchungsformular.

(2) Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Verein und dem Vertragspartner zustande.

(3) Bei minderjährigen teilnehmenden Personen muss der Vertrag durch eine erziehungsberechtigte Person als Vertragspartner abgeschlossen werden.

 

§ 3 Kostenbeitrag und Zahlungsbedingungen

(1) Der Vertragspartner ist zur Zahlung des vereinbarten Kostenbeitrags verpflichtet.

(2) Die Zahlung erfolgt vorzugsweise durch Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vereins.

(3) Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung.

(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem Vereinskonto.

(5) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch auf Teilnahme der benannten teilnehmenden Person. Der Verein ist berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.

 

§ 4 Rücktritt des Vertragspartners

(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens acht Wochen vor dem vereinbarten Termin möglich.

(2) Erfolgt der Rücktritt später, ist der Verein berechtigt, folgende pauschalierte Entschädigung in Bezug auf den vereinbarten Kostenbeitrag zu verlangen:

  • 60–22 Tage vor Termin: 20 %

  • 21–15 Tage vor Termin: 40 %

  • 14–7 Tage vor Termin: 60 %

  • 6–1 Tage vor Termin: 80 %

  • am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen der teilnehmenden Person: 100 %

(3) Die Pauschalen werden unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie der regelmäßig nicht möglichen anderweitigen Vergabe des Teilnahmeplatzes berechnet.

(4) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 5 Ersatzperson

(1) Der Vertragspartner ist berechtigt, bis zum Veranstaltungsbeginn eine geeignete Ersatzperson als teilnehmende Person zu benennen.

(2) Mit verbindlicher Anmeldung tritt die Ersatzperson als teilnehmende Person an die Stelle der ursprünglich benannten teilnehmenden Person.

(3) Der Vertragspartner bleibt Vertragspartner des Vereins.

(4) Der Vertragspartner und die Ersatzperson haften dem Verein gegenüber als Gesamtschuldner, das heißt jeweils für die gesamte Forderung, für den vereinbarten Kostenbeitrag sowie etwaige durch den Wechsel entstehende Mehrkosten.

(5) Es werden ausschließlich tatsächlich entstandene Mehrkosten berechnet.

 

§ 6 Gutscheine

(1) Gutscheine können für sämtliche angebotenen Leistungen erworben werden.

(2) Sofern kein konkreter Termin vereinbart wurde, sind Gutscheine ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin innerhalb der Gültigkeitsdauer besteht nicht.

(4) Wird ein Termin auf Grundlage eines Gutscheins gebucht und erfolgt keine fristgerechte Absage, ist der Vertragspartner verpflichtet, bei Neubuchung die gemäß § 4 anfallenden Beträge nachzuzahlen.

(5) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Absage oder Abbruch durch den Verein

(1) Der Verein ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen oder abzubrechen, wenn deren Durchführung aufgrund nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich wird.

(2) Bereits gezahlte Kostenbeiträge werden dem Vertragspartner vollständig erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

 

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen und Ausschluss

(1) Die Teilnahme setzt bei der teilnehmenden Person eine altersgemäße körperliche und geistige Eignung voraus.

(2) Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist Folge zu leisten.

(3) Teilnehmende Personen können ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • Anweisungen nicht befolgen,

  • sich selbst, andere Personen oder Tiere gefährden,

  • gegen einen respektvollen Umgang mit Natur oder Eseln verstoßen,

  • alkoholisiert erscheinen oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

(4) In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch des Vertragspartners auf Erstattung des Kostenbeitrags.

 

§ 9 Haftung

(1) Der Verein haftet gegenüber dem Vertragspartner und der teilnehmenden Person unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

 

§ 10 Versicherungen

(1) Die Esel sind über eine Haftpflichtversicherung des Vereins abgesichert.

(2) Der Abschluss einer persönlichen Unfall- oder Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

 

§ 11 Widerrufsrecht

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht steht dem Vertragspartner zu.

(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB ausgeschlossen, sofern ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.

(3) Für Gutscheine ohne konkrete Terminbindung gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss.

 

§ 12 Gerichtsstand

(1) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Vereins.

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

 

§ 13 Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist ausschließlich ehrenamtlich tätig.

(2) Die Veranstaltungen werden vollständig ehrenamtlich organisiert und durchgeführt.

(3) Kurzfristig frei werdende Teilnahmeplätze können regelmäßig nicht anderweitig vergeben werden.

(4) Die erhobenen Kostenbeiträge dienen der Finanzierung und Durchführung der satzungsmäßigen Vereinszwecke sowie der Versorgung und Haltung der Esel.

(5) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.